Schritt 10 von 10 · Überprüfung
Vertrag überprüfen und exportieren
Überprüfen Sie Ihren Vertrag und exportieren Sie ihn in Ihrem bevorzugten Format
Anleitung: nächste Schritte, Sprachen & rechtliche Hinweise
Nächste Schritte
- Drucken und unterschreiben Sie zwei Exemplare des Vertrags
- Übergeben Sie eine unterschriebene Kopie bis zum ersten Arbeitstag an Ihren Arbeitnehmer
- Registrieren Sie sich beim Haushaltsscheck-Verfahren (mini-job-zentrale.de)
- Bewahren Sie Ihre Kopien für Ihre Unterlagen auf
Mehrsprachige Unterstützung
Sie können Ihren Vertrag auf Deutsch, Englisch oder Spanisch anzeigen und drucken. Die Druckfunktion generiert ein PDF in Ihrer ausgewählten Sprache mit ordnungsgemäß übersetzten Abschnittsüberschriften, Unterschriftszeilen und rechtlichem Text. Beachten Sie, dass für die rechtliche Gültigkeit in Deutschland die deutsche Version für offizielle Zwecke verwendet werden sollte.
Auto-Speicher-Funktion
Ihr Fortschritt wird automatisch in der URL gespeichert, während Sie jeden Schritt abschließen. Sie können diese Seite jederzeit als Lesezeichen setzen, um später fortzufahren, oder die URL mit anderen teilen, um am Vertrag zusammenzuarbeiten.
Rechtliche Erinnerungen
- Anmeldung beim Haushaltsscheck ist obligatorisch
- Erfassen Sie tatsächliche Arbeitszeiten (MiLoG § 17 Anforderung)
- Überwachen Sie den monatlichen Lohn, um innerhalb der Minijob-Grenze (derzeit €603) zu bleiben
- Diese Vertragsvorlage sollte von einem Rechtsanwalt überprüft werden
- Für rechtliche Gültigkeit in Deutschland verwenden Sie die deutsche Version für offizielle Zwecke
Vertragsüberprüfung
Anzeige in Deutsch
Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung
Deutsch
§ 1 VERTRAGSPARTEIEN
[noch auszufüllen]
[noch auszufüllen]
[noch auszufüllen], geb. am [noch auszufüllen] in [noch auszufüllen]
[noch auszufüllen]
§ 2 BEGINN UND DAUER DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
§ 3 SOZIALVERSICHERUNG UND STEUERN
Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer im Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale an, übernimmt die Pauschalabgaben und führt die Umlagen ab. Der Arbeitnehmer bleibt selbst für seinen Krankenversicherungsschutz verantwortlich.
Der Arbeitnehmer ist über die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse des Landes) versichert; der Arbeitgeber entrichtet den Beitrag im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens.
§ 4 PROBEZEIT UND KÜNDIGUNG
Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 BGB).
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
§ 5 ARBEITSZEIT
Die Arbeitszeiten sind fest vereinbart und werden im Einzelnen wie folgt festgelegt: