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Next Steps

  1. Print and sign two copies of the contract
  2. Hand one signed copy to your employee by their first working day
  3. Register with the Haushaltsscheck procedure (mini-job-zentrale.de)
  4. Keep your copies for your records

Multilingual Support

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Contract Review

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Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung

Deutsch

§ 1 VERTRAGSPARTEIEN
Arbeitgeber:
[noch auszufüllen]
[noch auszufüllen]
Arbeitnehmer:
[noch auszufüllen], geb. am [noch auszufüllen] in [noch auszufüllen]
[noch auszufüllen]
§ 2 BEGINN UND DAUER DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [noch auszufüllen].
§ 3 SOZIALVERSICHERUNG UND STEUERN
Das Beschäftigungsverhältnis ist eine geringfügige Beschäftigung (§ 8 SGB IV).

Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer im Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale an, übernimmt die Pauschalabgaben und führt die Umlagen ab. Der Arbeitnehmer bleibt selbst für seinen Krankenversicherungsschutz verantwortlich.

Der Arbeitnehmer ist über die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse des Landes) versichert; der Arbeitgeber entrichtet den Beitrag im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens.
§ 4 PROBEZEIT UND KÜNDIGUNG
Eine Probezeit wird nicht vereinbart.

Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 BGB).

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
§ 5 ARBEITSZEIT
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Woche.

Die Arbeitszeiten sind fest vereinbart und werden im Einzelnen wie folgt festgelegt:
Der Arbeitgeber führt ein Arbeitszeitkonto gemäß § 17 MiLoG; der Arbeitnehmer bestätigt die geleisteten Stunden wöchentlich durch Unterschrift.
§ 6 VERGÜTUNG
Der Bruttostundenlohn beträgt 13,90 €. Die Auszahlung erfolgt monatlich jeweils bis zum 15. des Folgemonats.
Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die durchschnittliche Monatsvergütung die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 603,00 €) nicht überschreitet; übersteigende Stunden werden im Folgemonat reduziert oder gesondert vergütet.
§ 7 URLAUB UND KRANKHEIT
Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt 20 Arbeitstage gemäß § 3 BUrlG. Bei Vertragsende nicht genommener Urlaub wird abgegolten.
Im Krankheitsfall besteht Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen nach dem EFZG. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem 4. Kalendertag vorzulegen.
Fällt ein geplanter Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag in [noch auszufüllen], wird das Entgelt fortgezahlt (§ 2 EFZG).
§ 8 PFLICHTEN UND BESTIMMUNGEN
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, sämtliche privaten Informationen des Arbeitgebers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber jede weitere Erwerbstätigkeit unverzüglich anzuzeigen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Bei Beendigung sind dem Arbeitgeber sämtliche Schlüssel und Arbeitsmittel unverzüglich zurückzugeben.
§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.